Linkspartei: Kontrolle von Telefon-Überwachung muss dringend verbessert werden

			Auf das <a href="http://www.stuetzle.cc/2010/06/bundesgerichtshof-uberwachung-war-von-beginn-an-illegal/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur 7jährigen illegalen Überwachung</a> mehrerer Linker hat bisher nur die Linkspartei reagiert. Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke in ihrer <a href="http://linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1235751779" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Presseerklärung</a>:
Wie jetzt höchstrichterlich bestätigt wurde, hatten die Ermittlungsbehörden gegen die Verdächtigen nichts in der Hand. Der Verfassungsschutz, dessen vermeintliche Erkenntnisse mit ausschlaggebend für den Beginn der Überwachungen war, verfügte lediglich über ›allgemeine Erkenntnisse über politische Orientierungen‹ der Beschuldigten, so der BGH. Hinzu kommt, dass entlastende Ermittlungsergebnisse in den Überwachungsanträgen der Generalbundesanwaltschaft nicht erwähnt worden sind. Unter anderem betrifft dies ein linguistisches Gutachten des Bundeskriminalamtes. Die Ermittlungsrichter hätten, wäre ihnen dieses Gutachten bekannt gewesen, die weitere Überwachung vermutlich nicht genehmigt, so die BGH-Entscheidung.

Telekommunikationsüberwachungen und Observationen sind gravierende Verletzungen der grundgesetzlich geschützten Privatsphäre. Dass solche Verletzungen sieben Jahre hintereinander in insgesamt 27 Beschlüssen durchgewinkt werden, ist skandalös. Genau so skandalös ist, dass die Bundesanwaltschaft aus politischen Gründen sieben Jahre lang die Grundrechte von Bürgern missachtet. Die gerichtliche Prüfung in diesem Bereich ist ganz offenkundig dringend verbesserungsbedürftig.«

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