<img class="alignleft" style="margin: 5px;" src="https://stuetzle.cc/wp-content/uploads/2009/03/fremdgehen-1.jpg" alt width="473" height="175">Am internationalen Frauentag war auf taz.de eine kleine Umfrage zu ei<span style="font-family: Helvetica,Arial,Lucida;">nem<a href="http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/gefaehrliches-fremdgehen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> Artikel anlässlich eines Urteils</a> zu finden. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte geurteilt, dass eine Frau ihr Anspruch auf Unterhalt verwirke, wenn sie "Fremdgehen". Während das Urteil auf öffentliche Kritik stößt, sehen das die taz-LeserInnen wohl am Frauentag etwas anders (Stand: 8.3./21.20 Uhr): die wenigsten finden heiraten doof und die meisten sind der Meinung, dass das Gericht richtig geurteilt hat. Frauen sollen bitteschön in einer Ehe den von Bismark eingeführte staatlich garantierten Vertrag einhalten. Sonst haben sie ihr Recht auf ein menschenwürdiges Leben verloren. Die Begründungen für diese Antwort ist aus der Umfrage leider nicht ersichtlich. Zu vermuten ist jedoch, das viele der taz-LeserInnen auf Artikel <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">14.2 des Grundgesetzes</a> verweisen würden: Eigentum verpflichtet.